Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Muse-thicket (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Handwerksleistungen im Bereich Badezimmer-Renovierung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über notwendige Zusatzleistungen und deren voraussichtliche Kosten informieren.
§ 4 Termine und Fristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben sich die Termine entsprechend.
Bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Fristen um die Dauer der Behinderung.
§ 5 Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme fällig. Der Restbetrag ist nach Abnahme der Arbeiten innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Materialkosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und sind in den Angebotspreisen nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass:
- Der Arbeitsbereich zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und geräumt ist
- Wasser- und Stromanschlüsse zur Verfügung stehen
- Notwendige Genehmigungen vorliegen
- Angrenzende Bereiche ausreichend geschützt sind
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von fünf Werktagen nach Fertigstellungsanzeige durchzuführen.
Etwaige Mängel sind bei der Abnahme schriftlich festzuhalten. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung verpflichtet.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre ab Abnahme der Arbeiten.
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, mangelhafte Pflege oder Eingriffe Dritter entstanden sind.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026